Trierer Erklärung
Zeit für Arbeitnehmer*innen Mainstreaming
23.12.2018 | Zeit für Arbeitnehmer*innen_Mainstreaming Arbeitnehmer*innen und ihre Interessensvertreter*innen sind von Diskriminierung betroffen: Das meint, Benachteiligung oder Herabwürdigung nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen.
Diese Diskriminierung von Arbeitnehmer*innen besteht aus:
- struktureller, wirtschaftlicher und sozialer Benachteiligung
- nicht geahndeter krimineller Handlungen an Arbeitnehmer*innen wie zum Beispiel unbezahlter Erwerbsarbeit und moderne Lohnsklaverei;
- Unterdrückung von Rechten durch Betriebsratsbashing und „Unionbusting“;
- fehlender Repräsentation und Lobby im politischen System;
- Tätigkeiten ohne gesellschaftliche Wertschätzung;
- Arbeitnehmer*innen werden in den Medien der Lächerlichkeit oder dem Untergang preisgegeben.
Arbeitnehmer*innen als Gruppe werden zu oft nicht wahrgenommen, nicht angesprochen und aktiv verleugnet – obwohl sie die gesellschaftliche Mehrheit sind. Die Diskriminierung der Arbeitnehmer*innen zeigt sich an diesen Tatsachen sehr deutlich. Sie hat ihre Wurzeln in neoliberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwürfen der gesellschaftlichen Eliten. Der Glaube an die Kraft des Kollektiven wurde ersetzt durch die Ansicht, „jeder sei seines eigenen Glückes Schmied“.