Trierer Erklärung

Zeit für Arbeitnehmer*innen Mainstreaming

23.12.2018 | Zeit für Arbeitnehmer*innen_Mainstreaming Arbeitnehmer*innen und ihre Interessensvertreter*innen sind von Diskriminierung betroffen: Das meint, Benachteiligung oder Herabwürdigung nach Maßgabe bestimmter Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen.

Diese Diskriminierung von Arbeitnehmer*innen besteht aus:

  • struktureller, wirtschaftlicher und sozialer Benachteiligung
  • nicht geahndeter krimineller Handlungen an Arbeitnehmer*innen wie zum Beispiel unbezahlter Erwerbsarbeit und moderne Lohnsklaverei;
  • Unterdrückung von Rechten durch Betriebsratsbashing und „Unionbusting“; 
  • fehlender Repräsentation und Lobby im politischen System; 
  • Tätigkeiten ohne gesellschaftliche Wertschätzung; 
  • Arbeitnehmer*innen werden in den Medien der Lächerlichkeit oder dem Untergang preisgegeben.

Arbeitnehmer*innen als Gruppe werden zu oft nicht wahrgenommen, nicht angesprochen und aktiv verleugnet – obwohl sie die gesellschaftliche Mehrheit sind. Die Diskriminierung der Arbeitnehmer*innen zeigt sich an diesen Tatsachen sehr deutlich. Sie hat ihre Wurzeln in neoliberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwürfen der gesellschaftlichen Eliten. Der Glaube an die Kraft des Kollektiven wurde ersetzt durch die Ansicht, „jeder sei seines eigenen Glückes Schmied“.